Friedensrichterwahl 2027
Publikationen
- Donnerstag, 15. Oktober 2026 / Wahlanordnung Friedensrichter/in
Informationen Erneuerungswahl
Am 28. Februar 2027 findet die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027-2033 statt. Gestützt auf Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) wird der/die Friedensrichter/in an der Urne gewählt.
Wahlverfahren
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung (GO) ist der Gemeinderat wahlleitende Behörde und das Verfahren richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte. Art. 7 GO sieht die Möglichkeit der stillen Wahl vor. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel mit Beiblatt verwendet.
Voraussetzungen
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton hat.
Einreichen der Wahlvorschläge
Für eine Kandidatur in einem Behördenamt ist ein Wahlvorschlag beim Gemeinderat Herrliberg einzureichen. Auf jedem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, wie Stellen zu besetzen sind und jeder Kandidat bzw. jede Kandidatin darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Zudem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter bzw. eine Stimmberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann gemäss § 51 GPR nicht zurückgezogen werden. Die Fristen für die Einreichung können dem nachfolgenden Terminplan entnommen werden. Die Vorlage für den Wahlvorschlag ist ebenfalls weiter unten aufgeschaltet.
Terminplan
| Datum | Aktivität |
|---|---|
| Donnerstag, 15. Oktober 2026 | Amtliche Publikation der Wahlanordnungen und Beginn des Vorverfahrens mit Ansetzung der Frist von 40 Tagen für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| Dienstag, 24. November 2026 | Ablauf der 40-Tage-Frist |
| Montag, 7. Dezember 2026 | Publikation der Wahlvorschläge mit 7-tägiger Nachfrist für Änderungen der Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Montag, 14. Dezember 2026 | Ablauf der 7-tägigen Nachfrist |
| Mittwoch, 23. Dezember 2026 | Publikation der definitiven Wahlvorschläge |
| Donnerstag, 4. Februar 2027 bis Samstag, 6. Februar 2027 | Amtliche Zustellfrist der Wahlunterlagen |
| Sonntag, 28. Februar 2027 | Wahlsonntag, 1. Wahlgang |
| Sonntag, 6. Juni 2027 | allfälliger 2. Wahlgang |
Vorlage Wahlvorschlag