Einbürgerung
Bei einer Einbürgerung sind verschiedene Stellen involviert. Auf kommunaler Ebene entscheidet der Gemeinderat über die Bürgerrechtserteilung, auf kantonaler Ebene das Gemeindeamt des Kantons Zürich und auf Bundesebene das Staatssekretariat für Migration.
Es gibt folgende Arten von Einbürgerung:
- Ordentliche Einbürgerung
- Erleichterte Einbürgerung
- Einbürgerung Schweizer Staatsangehörige
Auf der Website des Gemeindeamtes Zürich kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind und welches Verfahren zur Anwendung kommt.
Ordentliche Einbürgerung
Für eine ordentliche Einbürgerung gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Eintrag im Zivilstandsregister hier
- Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Herrliberg
- Bei Gesuchstellern zwischen 16 und 25 Jahren genügen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich. Dazu müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie während mindestens 5 Jahren in der Schweiz die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
- Jugendbonus: Jahre, die zwischen dem 8. und 18. Altersjahr in der Schweiz verbracht wurden, werden doppelt gezählt.
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- Straf- und Betreibungsregister dürfen keine Einträge von Bedeutung enthalten definitive Steuerrechnungen müssen bezahlt sein.
- Finanzielle Selbständigkeit (keine Sozialhilfe)
- Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
- Deutschkenntnisse (Muttersprache, Zertifikat, Schulbesuch oder Prüfung)
- Grundkenntnisse über die Schweiz und den Kanton Zürich (Prüfung). Prüfungsvorbereitung mit dem Lehrmittel des Gemeindeamts des Kantons Zürich, auch bei der Gemeindeverwaltung in gedruckter Form erhältlich.
Die Bewerbenden können sich für einen Sprach- und/oder Grundkenntnistest selber anmelden und tragen auch die Kosten.
Unterlagen
Ablauf
Voraussetzungen
Checkliste
Institutionen für KDE und GKT
Kosten
1’000.00 Franken für Einzelpersonen
1’500.00 Franken für Ehepaare
gratis für Gesuchstellende bis zum 20. Geburtstag
500.00 Franken für Gesuchstellende bis zum 25. Geburtstag
Werden minderjährige Kinder in die Einbürgerung der Eltern oder eines Elternteils einbezogen, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Bei einem ablehnenden Entscheid wird auf Gebühren verzichtet. Zieht die Bewerberin oder der Bewerber das Gesuch zurück, kann die Gemeinde eine Gebühr nach Aufwand erheben. Diese beträgt maximal 50 % der vollen Gebühr.
Das Einbürgerungsverfahren dauert ca. 1.5 bis 2 Jahre.
Erleichterte Einbürgerung (für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz)
Eine erleichterte Einbürgerung setzt insbesondere voraus, dass der ausländische Ehepartner:
- insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
- seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung sind auf der Website des Kantons Zürich oder des Staatssekretariats für Migration. Die Gesuchsformulare können bei der Gemeinde Herrliberg bezogen oder direkt über das Staatssekretariat für Migration per E-Mail bestellt werden. Das Gesuch muss dem Staatssekretariat für Migration SEM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, eingereicht werden.
Kosten
Bei der erleichterten Einbürgerung fallen keine Gebühren der Gemeinde an. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhebt eine Gebühr von 900.00 Franken. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 650.00 Franken.
Das Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr 1.5 bis 2 Jahre.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Voraussetzungen:
- seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Gemeinde
- die Zahlungspflichten erfüllen
- keinen Eintrag im Strafregister
Bisheriges Bürgerrecht
Bewerbende müssen sich bezüglich des bisherigen Bürgerrechts eigenständig am jetzigen Heimatort informieren und dort bei Verzicht ein Gesuch um Bürgerrechtsentlassung stellen. Dies kann je nach Kanton mit Kosten verbunden sein.
Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte.
Auf Ausweisen, insbesondere Pass und ID, kann nur ein Bürgerrecht angegeben werden. Diese Dokumente sind bei Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht auf eigene Kosten zu erneuern.
Unterlagen
- Gesuchsformular Bürgerrechtserteilung
- Nachweis des Personenstands (nicht älter als 6 Monate)
Personenstandsausweis (für ledige Personen ohne Kinder) bzw. Familienausweis (Paare und Familien) erhältlich beim Zivilstandsamt des jetzigen Heimatortes - Auszug aus dem schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monte) ab vollendetem 18. Altersjahr, zu bestellen am Postschalter oder unter www.e-service.admin.ch
Das Gesuchsformular ist inkl. aufgeführter Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Herrliberg, Abteilung Präsidiales, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg einzureichen.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird der Gemeinderat Herrliberg in der Regel innerhalb zweier Monate über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entschieden.
Das gesamte Verfahren, inkl. aller Fristen, bis zur Möglichkeit neue Ausweise zu bestellen, dauert ca. vier Monate.
Kosten
150.00 Franken für Einzelpersonen
200.00 Franken für Ehepaare
Nach 10 Jahren Wohnsitz in Herrliberg ist die Einbürgerung gebührenfrei.
Allgemeine Auskünfte über die Einbürgerungsverfahren erteilt die Abteilung Präsidiales unter 044 915 91 41.