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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten und ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden separat platziert. Versammlungen werden mindestens vier Wochen vorher öffentlich angekündigt und die Geschäfte bekannt gegeben. Jährlich finden in der Regel zwei Gemeindeversammlungen statt.

Gemeindeversammlungen 2025

3. Dezember 2025 (Budget-Gemeindeversammlung)
20.00 Uhr, Zehntensaal Vogtei

Protokoll

Beleuchtender Bericht vom 3. Dezember 2025

Stellungnahme RPK zu Traktandum 3: Einzelinitiative "E-Ladestationen"

GSEH Budget 2026

Politische Gemeinde Budget 2026

Finanzplan 2025-2029

Einzelinitiative E-Ladestationen

Gemeindeversammlungen 2026

  • 11. März 2026 (a.o. bei Bedarf)
  • 24. Juni 2026 (Rechnungs-Gemeindeversammlung)
  • 16. September 2026 (a.o. bei Bedarf)
  • 2. Dezember 2026 (Budget-Gemeindeversammlung)

Letzte Versammlungen

Datum Unterlagen
3. Dezember 2025 Protokoll Beleuchtender Bericht
25. Juni 2025 Protokoll Beleuchtender Bericht
4. Dezember 2024

ProtokollBeleuchtender Bericht

18. September 2024

ProtokollBeleuchtender Bericht

26. Juni 2024

ProtokollBeleuchtender Bericht

6. Dezember 2023

ProtokollBeleuchtender Bericht

28. Juni 2023 ProtokollBeleuchtender Bericht

      Allgemeines

      Die Gemeindeversammlung beschliesst über Geschäfte, die ihr das kantonale Recht oder die Gemeindeordnung zuweist. Sie übt die politische Kontrolle der Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben aus. Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:

      Rechtsetzung

      • Behördenentschädigungsverordnung (BEVOH)
      • Personalverordnung (PVOH)
      • Polizeiverordnung (POVOH)
      • Gebührenverordnung (GEBVOH)
      • weitere Rechtssätze

      Planung

      • Bau- und Zonenordnung (BZO)
      • Kommunale Richtpläne
      • Erschliessungsplan
      • Sonderbauvorschriften
      • Gestaltungspläne

      Allgemeines

      • Anfragen
      • Nicht erhebliche Ausgliederungen
      • Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge gemäss Ausgabenkompetenz, sofern keine hoheitlichen Befugnisse abgegeben werden
      • Verträge zu unerheblichen Gebietsänderungen, die bebautes Gebiet betreffen
      • Errichtung von Eigenwirtschaftsbetrieben, soweit keine Verpflichtung durch übergeordnetes Recht besteht

      Finanzen

      • Budget / Jahresrechnung
      • Steuerfuss
      • Genehmigung von Abrechnungen über Kredite, die an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind
      • Einmalige Ausgaben bis 3 Mio. Franken soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
      • Jährliche Ausgaben bis 300‘000 Franken soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
      • Zusatzkredite (einmalig bis 1.5 Mio. Franken, jährlich bis 150'000 Franken), soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
      • Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens über 300‘000 Franken
      • Bürgschaften oder Eventualverbindlichkeiten von mehr als 300‘000 Franken
      • Kauf (über 5 Mio. Franken) und Verkauf (über 1.5 Mio. Franken) von Grundeigentum 
      • Baurechts- oder Tauschverträge bei einem Bilanzwert über 3 Mio. Franken
      • Vorfinanzierung von Investitionen

      Termine Gemeindeversammlung

      Die Protokolle der Gemeindeversammlungen können bei der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.