Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten und ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden separat platziert. Versammlungen werden mindestens vier Wochen vorher öffentlich angekündigt und die Geschäfte bekannt gegeben. Jährlich finden in der Regel zwei Gemeindeversammlungen statt.
Gemeindeversammlungen 2025
3. Dezember 2025 (Budget-Gemeindeversammlung)
20.00 Uhr, Zehntensaal Vogtei
Protokoll
Beleuchtender Bericht vom 3. Dezember 2025
Stellungnahme RPK zu Traktandum 3: Einzelinitiative "E-Ladestationen"
Politische Gemeinde Budget 2026
Einzelinitiative E-Ladestationen
Gemeindeversammlungen 2026
- 11. März 2026 (a.o. bei Bedarf)
- 24. Juni 2026 (Rechnungs-Gemeindeversammlung)
- 16. September 2026 (a.o. bei Bedarf)
- 2. Dezember 2026 (Budget-Gemeindeversammlung)
Letzte Versammlungen
| Datum | Unterlagen |
|---|---|
| 3. Dezember 2025 | Protokoll Beleuchtender Bericht |
| 25. Juni 2025 | Protokoll Beleuchtender Bericht |
| 4. Dezember 2024 | |
| 18. September 2024 | |
| 26. Juni 2024 | |
| 6. Dezember 2023 | |
| 28. Juni 2023 | Protokoll, Beleuchtender Bericht |
Allgemeines
Die Gemeindeversammlung beschliesst über Geschäfte, die ihr das kantonale Recht oder die Gemeindeordnung zuweist. Sie übt die politische Kontrolle der Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben aus. Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:
Rechtsetzung
- Behördenentschädigungsverordnung (BEVOH)
- Personalverordnung (PVOH)
- Polizeiverordnung (POVOH)
- Gebührenverordnung (GEBVOH)
- weitere Rechtssätze
Planung
- Bau- und Zonenordnung (BZO)
- Kommunale Richtpläne
- Erschliessungsplan
- Sonderbauvorschriften
- Gestaltungspläne
Allgemeines
- Anfragen
- Nicht erhebliche Ausgliederungen
- Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge gemäss Ausgabenkompetenz, sofern keine hoheitlichen Befugnisse abgegeben werden
- Verträge zu unerheblichen Gebietsänderungen, die bebautes Gebiet betreffen
- Errichtung von Eigenwirtschaftsbetrieben, soweit keine Verpflichtung durch übergeordnetes Recht besteht
Finanzen
- Budget / Jahresrechnung
- Steuerfuss
- Genehmigung von Abrechnungen über Kredite, die an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind
- Einmalige Ausgaben bis 3 Mio. Franken soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
- Jährliche Ausgaben bis 300‘000 Franken soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
- Zusatzkredite (einmalig bis 1.5 Mio. Franken, jährlich bis 150'000 Franken), soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
- Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens über 300‘000 Franken
- Bürgschaften oder Eventualverbindlichkeiten von mehr als 300‘000 Franken
- Kauf (über 5 Mio. Franken) und Verkauf (über 1.5 Mio. Franken) von Grundeigentum
- Baurechts- oder Tauschverträge bei einem Bilanzwert über 3 Mio. Franken
- Vorfinanzierung von Investitionen
Termine Gemeindeversammlung
Die Protokolle der Gemeindeversammlungen können bei der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.