Röm.-kath. Synodewahl 2027
Publikationen
- Donnerstag, 15. Oktober 2026 / Wahlanordnung Mitglied der Synode der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich
Informationen Erneuerungswahl
Am 28. Februar 2027 findet die Erneuerungswahl der Synode der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027-2031 statt. Der Synodalrat beauftragt die politischen Gemeinden mit der Durchführung der Wahl.
Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung der röm.-kath. Körperschaft (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Herrliberg entfällt ein Sitz.
Wahlverfahren
Art. 22 der Kirchenordnung der röm.-kath. Körperschaft (KO) sieht die Möglichkeit der stillen Wahl vor. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Voraussetzung
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind.
Einreichen der Wahlvorschläge
Für eine Kandidatur in einem Behördenamt ist ein Wahlvorschlag beim Gemeinderat Herrliberg einzureichen. Auf jedem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, wie Stellen zu besetzen sind und jeder Kandidat bzw. jede Kandidatin darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Zudem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter bzw. eine Stimmberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann gemäss § 51 GPR nicht zurückgezogen werden. Die Fristen für die Einreichung können dem nachfolgenden Terminplan entnommen werden. Die Vorlage für den Wahlvorschlag ist ebenfalls weiter unten aufgeschaltet.
Terminplan
| Datum | Aktivität |
|---|---|
| Donnerstag, 15. Oktober 2026 | Amtliche Publikation der Wahlanordnungen und Beginn des Vorverfahrens mit Ansetzung der Frist von 40 Tagen für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| Dienstag, 24. November 2026 | Ablauf der 40-Tage-Frist |
| Montag, 7. Dezember 2026 | Publikation der Wahlvorschläge mit 7-tägiger Nachfrist für Änderungen der Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Montag, 14. Dezember 2026 | Ablauf der 7-tägigen Nachfrist |
| Mittwoch, 23. Dezember 2026 | Publikation der definitiven Wahlvorschläge |
| Donnerstag, 4. Februar 2027 bis Samstag, 6. Februar 2027 | Amtliche Zustellfrist der Wahlunterlagen |
| Sonntag, 28. Februar 2027 | Wahlsonntag, 1. Wahlgang |
| Sonntag, 6. Juni 2027 | allfälliger 2. Wahlgang |
Vorlage Wahlvorschlag