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AHV / IV / Ergänzungsleistungen

AHV- Zweigstelle

Zuständige Ansprechperson: Emina Ahmadova

Die AHV-Zweigstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und zur IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse (SVA Zürich). Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht, zu Leistungen der AHV und gibt Formulare und Merkblätter ab.

Haben Sie Fragen zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge? Kontaktieren Sie dazu bitte die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

Wichtig! Für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten ist eine frühzeitige AHV-Rentenanmeldung. der Rentenberechtigten erforderlich (drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters).

Planen Sie die Gründung eines Unternehmens? Alle wichtigen Informationen für den erfolgreichen Start Ihrer Firma, aber auch für die Zeit danach, finden Sie hier.

Zusatzleistungen / Ergänzungsleistungen

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) helfen dort, wo Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Ergänzungsleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV oder der IV, keine Sozialhilfe. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern AHV- und IV-Rentenberechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindesteinkommen.

Ergänzungsleistungen umfassen hauptsächlich zwei finanzielle Beiträge:

  • monatlich ausbezahlte Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (einmalige Zahlungen)

Die Gemeinde Herrliberg hat die Durchführung der Zusatzleistungen AHV / IV an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) übertragen.

Die Abteilung Soziales steht Ihnen für Anliegen im Bereich Zusatzleistungen zur AHV - / IV- Rente als Anlaufstelle zur Verfügung.

 

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