Amts-/ Dienststellen
Amts- / Dienststellen
Die Gemeinden Meilen, Herrliberg und Erlenbach betreiben aufgrund eines Anschlussvertrags ein gemeinsames Betreibungsamt mit Sitz in Meilen.
Hauptaufgaben
- Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG)
- Eintragen von Eigentumsvorbehalten
- Erteilen von Betreibungsauskünften
- Betreibungsregisterauszug bestellen
Hauptaufgaben
- Aufsicht
- Rechtsmittel
- Verwaltung
Die Feuerwehr Meilen ist als Ortsfeuerwehr für die beiden Gemeinden Meilen und Herrliberg zuständig. Als regionale Stützpunktfeuerwehr unterstützt sie die Gemeinden Küsnacht, Erlenbach, Uetikon, Männedorf, Stäfa, Hombrechtikon und Oetwil am See bei grösseren oder speziellen Ereignissen.
Neue Mitglieder sind herzlich willkommen.
Friedensrichteramt
Dr. iur. Daniela Bänziger, Friedensrichterin
Buchenrain 25
8704 Herrliberg
044 915 16 57
friedensrichter@herrliberg.ch
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Meilen
- Beglaubigung von Unterschriften, Dokumentenkopien, Abschriften, Auszügen etc.
- Beratungen im Erbrecht mit Errichtung von Testamenten und Abschluss von Erbverträgen
- Kauvertrag
- Eigentumsänderungen
- Grundpfandrechte
- Dienstbarkeiten, Nachbarrecht, Grundstücksgrenzen
- usw.
Hauptaufgaben
- Sicherheitspolizei
- Verkehrspolizei
- Verwaltungspolizei
- Gesundheitspolizei
- Gewerbe- und Wirtschaftspolizei
- Marktpolizei
- Umweltschutzpolizei
- Gewässer-, Fischerei-, Flur-, Forst- und Jagdpolizei
Den Ratsuchenden wird nur Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen gegeben.
Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien- und Erbrecht sowie betreffend summarisches Verfahren erteilt.
Der Zivilstandskreis Küsnacht ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Anerkennungen, Eheschliessungen, Eintragungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, Namenserklärungen der Gemeinden Küsnacht, Zumikon, Erlenbach und Herrliberg.
Das vor einer Trauung bzw. der Eintragung der Partnerschaft gesetzlich notwendige Vorbereitungsverfahren wird ebenfalls bei uns durchgeführt, sofern die Braut und/oder der Bräutigam bzw. eine der Partnerinnen oder einer der Partner Wohnsitz in unserem Zivilstandskreis haben.
Für Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden sowie über Zivilstandsfälle, welche sich in unserem Zivilstandskreis ereignet haben, stellen wir auf Bestellung Dokumente aus.