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Gemeinde Herrliberg

Allgemeines Feuerverbot im Freien

Das Verbot gilt bis auf Weiteres und umfasst insbesondere:
 

  • Das Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder ähnlichen Flugobjekten
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • Das Entfachen von Höhenfeuern

Das Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt (z.B. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträger, bis auf Weiteres erlaubt.

Die Gemeinde Herrliberg dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.

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Zahlen und Fakten

  • Bevölkerung

    6'785

  • Ausländeranteil

    24.6 %

  • Wasserhärte Oberdruckszone

    < 15 °fH

  • Wasserhärte Niederdruckzone

    < 45 °fH

  • Fläche

    896 ha

  • Meter über Meer

    408 m ü. Meer

  • Steuerfuss

    73 %

  • Steuerkraft pro Kopf

    13'226

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