Erneuerungswahlen vom 28. Februar 2027
Am Sonntag, 28. Februar 2027, findet die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027-2033 statt. Gleichzeitig wird ein Mitglied der Synode der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027-2031 gewählt.
Wahl des/der Friedensrichters/in
Gestützt auf Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) wird der/die Friedensrichter/in an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 - 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027 angeordnet. Artikel 7 Gemeindeordnung (GO) sieht die Möglichkeit der stillen Wahl vor. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel mit Beiblatt verwendet.
Wahl eines Mitglieds der röm.-kath. Synode
Der Synodalrat beauftragt die politischen Gemeinden mit der Durchführung der Erneuerungswahl eines Mitglieds der Synode der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich. Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung der röm.-kath. Körperschaft (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Art. 22 KO sieht ebenfalls die Möglichkeit der stillen Wahl vor. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat die Erneuerungswahl ebenfalls auf den Sonntag, 28. Februar 2027 angeordnet.
Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge können auf der Website der Gemeinde Herrliberg bezogen werden.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 24. November 2026, 16.30 Uhr, beim Gemeinderat Herrliberg (wahlleitende Behörde), Präsidiales, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg einzureichen.
Die erforderlichen Formulare und weitere Informationen finden Sie hier: