Erneuerungswahlen 2026
Kommissionen und Wahlbüro
Gemäss Artikel 19 der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat die Mitglieder unterstellter und beratender Kommissionen sowie die Wahlbüromitglieder.
Die Wahlen für die Amtsdauer 2026 - 2030 erfolgen Anfang Juli durch den neu konstituierten Gemeinderat. Bisherige Mitglieder und neue Kandidaten werden gebeten, ihre Kandidatur mit nachfolgendem Formular zu bestätigen.
Die Formulare sind bis spätestens am Donnerstag, 30. April 2026 an die Gemeinde Herrliberg, Abteilung Präsidiales, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg oder per E-Mail an gemeinde@herrliberg.ch einzureichen.
Formular und Interessenbindung Kommission
Formular Wahlbüro
Publikationen
Freitag, 19. Dezember 2025 / Definitive Wahlvorschläge
Freitag, 5. Dezember 2025 / Vorläufige Wahlvorschläge
Freitag, 17. Oktober 2025 / Wahlanordnung Gemeindebehörden, Wahlanordnung ev.-ref. Kirchgemeinde, Wahlanordnung röm. kath. Kirchgemeinde
Informationen Erneuerungswahlen
Am 8. März 2026 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030 statt. Gemäss Art. 6 Gemeindeordnung stehen an der Urne zur Wahl:
- Gemeinderat (6 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Schulpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
Als wahlleitende Behörde gemäss § 18 Abs 1 GPR, in Verbindung mit Art. 9 Kirchgemeindeordnung der ev.-ref. Kirchgemeinde und Art. 7 Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde wird die Politische Gemeinde gleichzeitig folgende Wahlen durchführen:
- ev.-ref. Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
- röm.-kath. Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium) - sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind
Die Gemeinde Meilen, als wahlleitende Behörde, und die Gemeinde Herrliberg wird gleichzeitig noch folgende Wahl durchführen:
- Notar/Notarin für den Notariatskreis Meilen-Herrliberg - sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind
Alle Informationen zur Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für den Notariatskreis Meilen-Herrliberg entnehmen Sie von der Website der Gemeinde Meilen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 17. Dezember 2025, 11.00 Uhr, beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, einzureichen.
Wahlverfahren Politische Gemeinde Herrliberg
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung (GO) ist der Gemeinderat wahlleitende Behörde und das Verfahren richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte. Die Erneuerungswahlen werden gemäss Art. 7 GO mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Die Gemeindeordnung sieht für die Erneuerungswahlen keine stille Wahl vor.
Wahlverfahren evangelisch-reformierte Kirchenpflege Herrliberg
In Anwendung von Art. 6 Kirchgemeindeordnung der ev.-ref. Kirchgemeinde werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind mehr Kandidaten vorhanden als Sitze zu vergeben sind, kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz.
Wahlverfahren römisch-katholische Kirchenpflege Herrliberg
In Anwendung von Art. 8 Kirchgemeindeordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde kommt es nur zu einer Wahl, sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind. In diesem Fall werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet.
Einreichen der Wahlvorschläge
Für eine Kandidatur in einem Behördenamt ist ein Wahlvorschlag beim Gemeinderat Herrliberg einzureichen. Auf jedem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, wie Stellen zu besetzen sind und jeder Kandidat bzw. jede Kandidatin darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Zudem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter bzw. eine Stimmberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann gemäss § 51 GPR nicht zurückgezogen werden. Die Fristen für die Einreichung können dem nachfolgenden Terminplan entnommen werden. Die Vorlagen für die Wahlvorschläge sind ebenfalls weiter unten aufgeschaltet.
Terminplan
| Datum | Aktivität |
|---|---|
| Freitag, 17. Oktober 2025 | Amtliche Publikation der Wahlanordnungen und Beginn des Vorverfahrens mit Ansetzung der Frist von 40 Tagen für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| Mittwoch, 26. November 2025 | Ablauf der 40-Tage-Frist |
| Freitag, 5. Dezember 2025 | Publikation der Wahlvorschläge mit 7-tägiger Nachfrist für Änderungen der Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Freitag, 12. Dezember 2025 | Ablauf der 7-tägigen Nachfrist |
| Freitag, 19. Dezember 2025 | Publikation der definitiven Wahlvorschläge |
| Montag, 9. bis Samstag, 14. Februar 2026 | Amtliche Zustellfrist der Wahlunterlagen |
| Sonntag, 8. März 2026 | Wahlsonntag, 1. Wahlgang |
| Sonntag, 14. Juni 2026 | allfälliger 2. Wahlgang |
Vorlagen Wahlvorschläge
Wahlvorschlag röm.-kath. Kirchenpflege
Wahlvorschlag ev.-ref. Kirchenpflege