Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind ebenfalls unter den obigen Links zu finden.
Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist.
Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab. Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 11.00 Uhr, nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 11.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Persönlich an der Urne
Sie können ab Erhalt der Stimmunterlagen an der Urne im Gemeindehaus, Schalter Einwohnerdienste mit gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises abstimmen.
Am Wochenende des Urnenganges sind die Wahllokale wie folgt geöffnet:
Sie können sich durch eine andere in Herrliberg stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie dazu Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen der Vertretung, zusammen mit den Stimm-/Wahlunterlagen, mit. Bitte beachten Sie, dass Ihre Stimme ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ungültig ist. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.