Erneuerungswahlen unterstellte und beratende Kommissionen, Amtsdauer 2026 – 2030
Erneuerungswahlen Amtsdauer 2026 – 2030, unterstellte und beratende Kommissionen
Gemäss Artikel 19 der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat die unterstellten und beratenden Kommissionen. Der neu konstituierte Gemeinderat wird Anfang Juli 2026 die folgenden Kommissionsmitglieder wählen:
- Baukommission: drei bis fünf Mitglieder
- Grundsteuerkommission: drei Mitglieder
- Liegenschaftenkommission: zwei bis drei Mitglieder
- Sozialkommission: zwei Mitglieder
- Werkkommission: drei bis fünf Mitglieder
- Energiekommission: drei bis fünf Mitglieder
- Kulturkreiskommission: vier bis sieben Mitglieder
Voraussetzungen
Der Gemeinderat achtet auf fachliche Kompetenz und ausgewogene Besetzung. Die politischen Parteien können Vorschläge unterbreiten und Stimmberechtigte können sich bewerben. Folgende Anforderungen werden an die Bewerbenden gestellt:
- Stimmberechtigt
- Wohnort in Herrliberg oder starker Bezug zur Gemeinde
- Interesse an Fragen rund um den Themenbereich, wenn möglich mit entsprechendem beruflichem Hintergrund oder entsprechender Ausbildung
- Verständnis der Verwaltungsstrukturen
Ausschreibung
Die Wahlen erfolgen durch den neu konstituierten Gemeinderat Anfang Juli 2026. Alle interessierten Personen, das heisst auch die bisherigen Kommissionsmitglieder, melden ihre Kandidatur schriftlich bis Donnerstag, 30. April 2026 dem Gemeinderat.
Dafür ist das (Formular) auszufüllen und unter Beilage von Lebenslauf und Motivationsschreiben einzureichen.
Gemeinderat Herrliberg