Das Gesuch muss mind. drei Arbeitstage im Voraus gestellt werden.
Auflagen:
- Die Anwohner sind vom Bewilligungsinhaber mit einem Flugblatt (in alle Briefkästen) zu informieren.
- Die Bewilligung muss auf der Baustelle vorhanden sein und auf Verlangen (Anwohner, Bauamt, Polizei) vorgezeigt werden.
- Bestimmungen von § 6 der Verordnung über den Baulärm (Schalldämpfende Massnahmen, Abschirmungen usw.) sind einzuhalten.
Link: Gesuch für Bauarbeiten über Mittag
Preis: CHF 100.00