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Aufenthaltsausweis

Neuausstellung

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat dort einen Aufenthaltsausweis zu hinterlegen. Der Aufenthaltsausweis wird durch die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden. Der Ausweis kann unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter der Einwohnerdienste bezogen oder über den Onlineschalter bestellt werden. Die Aufenthaltsadresse wird ebenfalls benötigt.

Kosten: 30 Franken

Verlängerung eines Aufenthaltsausweises

Schaltervorsprache bei den Einwohnerdiensten mit abgelaufenem Heimatausweis.

Kosten: 30 Franken