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Handlungsfähigkeitszeugnis

Dieses Zeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und kostet Fr. 30.--.

notwendig für

  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Geschäftseröffnungen
  • Auslandgeschäfte