Handlungsfähigkeitszeugnis
Dieses Zeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und kostet Fr. 30.--.
notwendig für
- Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
- Geschäftseröffnungen
- Auslandgeschäfte