Navigieren in Herrliberg

Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).

Einfache Auskunft

Im Einzelfall werden auf Gesuch hin gemäss § 18 Abs. 1 MERG bekannt gegeben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse (falls Wohnsitz in Herrliberg)
  • Datum von Zu- und Wegzug

Pro Auskunft und angefragte Person werden 15 Franken in Rechnung gestellt.

Erweiterte Adressauskunft mit berechtigtem Interesse

Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1+2 MERG glaubhaft gemacht wird und der schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort (ohne Strasse)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Pro Auskunft und angefragte Person werden 30 Franken in Rechnung gestellt.

Auch Auskünfte ohne genauen Aufenthaltsort (Ausland oder unbekannt) oder wenn die Person nicht bekannt ist, werden 15 Franken in Rechnung gestellt.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.