Abmeldung von Herrliberg
Abmeldung in eine andere Schweizer Gemeinde
Bei einem Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde muss die Abmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen. Die Abmeldung kann persönlich mit einem Ausweis am Schalter der Einwohnerdienste oder online (eUmzugCH) erfolgen.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland muss folgendes beachtet werden:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen
- Persönliche Abmeldung bei den Einwohnerdiensten mit der Meldebestätigung bzw. Ausländerausweis