Zusatzleistungen zur AHV / IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Ergänzungsleistungen helfen den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Invaliden zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die SVA Zürich.