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AHV- / IV- / EL-Leistungen

Die AHV-Zweigstelle wird im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) geführt. Es werden Auskünfte in allen Belangen der Sozialversicherungen (Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, Invalidenversicherung IV, Ergänzungsleistungen EL, Erwerbsersatzordnung EO, Familienausgleichskasse FAK etc.) erteilt. Die AHV-Zweigstelle unterstützt bei der Anmeldung der verschiedenen Leistungen und gibt Formulare und Merkblätter ab. 

Ab 1. Januar 2025 gilt eine neue Verordnung über Zusatzleistungen zur Stärkung der Betreuung im Alter. Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistung auch Betreuung im Alter finanziert. Die detaillierten Informationen sehen sie im Flyer.