Alimentenhilfe / Unterhaltsbeiträge
Wenn die Alimente für Kinder nicht bezahlt werden, prüft die Alimentenhilfe die Möglichkeit einer Bevorschussung der Kinderalimente und reicht ein entsprechendes Gesuch bei der Sozialkommission zur Genehmigung ein.
Für die Abklärungen und den Vollzug der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos ist das Amt für Jugend und Berufsberatung, Alimentenhilfe Bezirk Meilen, Ausstellungsstrasse 88, 8090 Zürich zuständig.
alimente@ajb.zh.ch 043 259 9090