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Alimentenhilfe / Unterhaltsbeiträge

Wenn die Alimente für Kinder nicht bezahlt werden, prüft die Alimentenhilfe die Möglichkeit einer Bevorschussung der Kinderalimente und reicht ein entsprechendes Gesuch bei der Sozialkommission zur Genehmigung ein.

Für die Abklärung und den Vollzug der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos ist die Alimentenhilfe des Bezirks Meilen, Spitalstrasse 3, 8620 Wetzikon, 043 259 80 80, alh.wetzikon@ajb.zh.ch.

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