Sozialhilfe
Wirtschaftliche Hilfe
Wer seinen Lebensunterhalt und denjenigen seiner Familienangehörigen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Darin enthalten sind Lebensunterhalt, Mietkosten und medizinische Grundversorgung. Die Bemessung der Unterstützung erfolgt nach den SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sowie den internen Richtlinien der Gemeinde Herrliberg.
Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Soziales zur Verfügung.
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Persönliche Hilfe
Die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales beraten die Einwohner und Einwohnerinnen in persönlichen Notlagen. Sie unterstützten und vernetzen bei Bedarf mit geeigneten Fachstellen und vermitteln Dienstleistungen anderer Institutionen.