Pilzkontrolle
Pilze können von Mitte August (nach den Sommerferien) bis zirka Mitte November im Pilzkontroll-Lokal in Küsnacht durch den amtlichen Pilzkontrolleur oder seinen Stellvertreter kontrollieren werden lassen.
Kontroll-Lokal
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag: 18.30 - 19.30 Uhr
Samstag, Sonntag: 18.00 - 19.00 Uhr
Ausserhalb der Kontrollzeiten kann unter folgenden Telefon-Nummern ein Kontrolltermin mit einem der drei zuständigen Pilzkontrolleure vereinbart werden:
Jonas Brännhage: 078 864 94 28
Hans-Peter Neukom: 079 699 77 31
Renato Sciarrone: 079 751 98 22
Schontage
Vom 1. bis 10. jeden Monats ist totales Pflückverbot. In dieser Zeit findet keine Pilzkontrolle statt.
Bitte beachten:
- Es darf höchstens 1 kg Pilze pro Person und Tag gepflückt werden.
- Am Fundort bitte einige Pilze stehen lassen.
- Wegen des raschen Verderbens sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt werden.
- Die Pilze bitte nach Arten getrennt und vorgeputzt vorweisen, d.h. frei von Erde, Laub, Ungeziefer.
- Von unbekannten Pilzarten zwei bis drei Exemplare pflücken. Stiele nicht schneiden, wichtige Bestimmungsmerkmale sind unter anderem auch an der Stielbasis vorhanden.
- Frische Speisepilze sollten in der Regel innerhalb von 24 Stunden konsumiert werden.
Vergiftungen
Das Essen von unbekannten Pilzen kann zu tödlichen Vergiftungen führen.
Schweizerisches Toxikologischen Informations-Zentrum
044 251 51 51 (Tag und Nacht)
Notruf 145
Link
Schweiz. Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane
Kantonales Labor Zürich (KLZH)