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Pilzkontrolle

Pilze können von Mitte August (nach den Sommerferien) bis zirka Mitte November im Pilzkontroll-Lokal in Küsnacht durch den amtlichen Pilzkontrolleur oder seinen Stellvertreter kontrollieren werden lassen.

Kontroll-Lokal
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht

Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag: 18.30 - 19.30 Uhr
Samstag, Sonntag: 18.00 - 19.00 Uhr

Ausserhalb der Kontrollzeiten kann unter folgenden Telefon-Nummern ein Kontrolltermin mit einem der drei zuständigen Pilzkontrolleure vereinbart werden:

Jonas Brännhage: 078 864 94 28
Hans-Peter Neukom: 079 699 77 31
Renato Sciarrone: 079 751 98 22

Schontage

Vom 1. bis 10. jeden Monats ist totales Pflückverbot. In dieser Zeit findet keine Pilzkontrolle statt.

Bitte beachten:

  • Es darf höchstens 1 kg Pilze pro Person und Tag gepflückt werden.
  • Am Fundort bitte einige Pilze stehen lassen. 
  • Wegen des raschen Verderbens sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt werden.
  • Die Pilze bitte nach Arten getrennt und vorgeputzt vorweisen, d.h. frei von Erde, Laub, Ungeziefer.
  • Von unbekannten Pilzarten zwei bis drei Exemplare pflücken. Stiele nicht schneiden, wichtige Bestimmungsmerkmale sind unter anderem auch an der Stielbasis vorhanden.
  • Frische Speisepilze sollten in der Regel innerhalb von 24 Stunden konsumiert werden.

Vergiftungen

Das Essen von unbekannten Pilzen kann zu tödlichen Vergiftungen führen. 

Schweizerisches Toxikologischen Informations-Zentrum
044 251 51 51 (Tag und Nacht)

Notruf 145

Link

Schweiz. Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane
Kantonales Labor Zürich (KLZH)