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Baugesuche

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).

Für Bauvorhaben sind in der Regel mindestens folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).

Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV).

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend der Abteilung Hochbau, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg einzureichen.

Sollten Sie den baurechtlichen Entscheid nicht innert 2 bzw. 4 Monaten (grössere Vorhaben wie Villen, Mehrfamilienhäuser etc.) ab Vorliegen der vollständigen Gesuchsunterlagen und Abschluss der dreiwöchigen Vorprüfungsfrist(-en) erhalten, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Zuständige Abteilung