Behörden, Kommissionen, weitere Organe
Unterstellte Kommissionen
Dem Gemeinderat unterstehen gemäss Art. 33 Gemeindeordnung folgende Kommissionen, deren Aufgaben zur selbstständigen Erledigung gemäss Behördenreglement übertragen werden können:
- Baukommission
- Grundsteuerkommission
- Liegenschaftenkommission
- Sozialkommission
- Werkkommission
Beratende Kommissionen
- Energiekommission
- Kulturkreiskommission
Interessenbindungen
Nach § 42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Art. 14 des Behördenereglements Herrliberg sind die Mitglieder sämtlicher Behörden und Kommissionen dazu verpflichtet, ihre Interessenbindungen offenzulegen.
Die Mitglieder von Behörden geben Auskunft über:
- Berufliche Tätigkeit
- Politische Partei
- Mitgliedschaft in Organen und Behörden
- Aktiv in Organisationen des Privatrechts
- Wesentliche Beteiligungen