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Zufahrt ab Grütstrasse für Grundstückserschliessung Parzelle Kat. Nr. 5616, Herrliberg, Öffentliche Planauflage, Herrliberg

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Aufgrund des Baugesuchs für die Erschliessung der Parzelle Kat. Nr. 5616 wird das Projekt und die damit verbundenen Anpassungen im öffentlichen Grund gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Das Projekt kann aufgrund des bestehenden Geländes und Bauten nicht markiert werden.

Angaben zur Auflage:
Die Pläne liegen vom 9. Oktober 2026 bis 8. November 2026 auf und können beim Bauamt, Tiefbau und Infrastruktur, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg, während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.11.2026

Kontaktstelle:
Gemeinde Herrliberg, Abteilung Tiefbau und Infrastruktur, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg