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Aufhebung allgemeines Feuerverbot im Siedlungsgebiet/im Freien

Seit dem 13. Juli 2026 gilt im Gemeindegebiet Herrliberg sowie im ganzen Bezirk Meilen ein allgemeines Feuerverbot im Freien ohne Ausnahmen.

Aufgrund der aktuellen Lage hat der Bezirk Meilen entschieden, das Feuerverbot im Siedlungsgebiet/im Freien (ohne Wald und Waldesnähe) ab Freitag, 28. August 2026 aufzuheben.

Es gilt weiterhin und bis auf Widerruf durch die kantonale Behörde ein striktes Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe. Die jeweils aktuelle Situation finden Sie hier auf der Webseite vom Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Wald.

Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigten Plätzen).

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Allfälligen Funkenwurf sofort löschen

 

Abteilung Sicherheit