Aufhebung allgemeines Feuerverbot im Siedlungsgebiet/im Freien
Seit dem 13. Juli 2026 gilt im Gemeindegebiet Herrliberg sowie im ganzen Bezirk Meilen ein allgemeines Feuerverbot im Freien ohne Ausnahmen.
Aufgrund der aktuellen Lage hat der Bezirk Meilen entschieden, das Feuerverbot im Siedlungsgebiet/im Freien (ohne Wald und Waldesnähe) ab Freitag, 28. August 2026 aufzuheben.
In jedem Fall ist klar festzuhalten, dass im Wald und im Abstand von 200 Meter um Waldränder herum weiterhin und bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion unverändert ein striktes Feuerverbot gilt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten.
Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:
- Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
- Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen
- allfälligen Funkenwurf sofort löschen
Abteilung Sicherheit