Herrliberg. Wetzwilerbach. öffentliches Gewässer Nr. 2295. Ausbau Wetzwilerbach, Festlegung des Gewässerraums sowie Landerwerb und vorübergehende Landbeanspruchung. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 30 des Wassergesetzes (WsG, LS 724.1)., Herrliberg
Herrliberg. Wetzwilerbach. öffentliches Gewässer Nr. 2295. Ausbau Wetzwilerbach, Festlegung des Gewässerraums sowie Landerwerb und vorübergehende Landbeanspruchung. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 30 des Wassergesetzes (WsG, LS 724.1)., Herrliberg
Öffentliche Planauflage
Die Gemeinde Herrliberg beabsichtigt den Wetzwilerbach, öffentliches Gewässer Nr. 2295, in Wetzwil hochwassersicher auszubauen.
Mit dem Projekt wird die Abflusskapazität des Einlaufes und der rund 150 m langen Eindolung des Wetzwilerbachs im Bereich der Chapf- und Forchstrasse ausgebaut. Unterhalb der Eindolung wird der Wetzwilerbach auf einer Länge von rund 20 m offengelegt und ab dem Auslauf der Eindolung auf rund 50 m hochwassersicher ausgebaut.
Da innerhalb der neuen Bachdole nicht genügend Raum für einen Kleintierdurchlass zur Verfügung steht, wird für die Kleintiere ein separater Umgehungskorridor geschaffen.
Zusätzlich wird der weiter oberhalb gelegene Durchlass bei der Zufahrt Chapfstrasse 15 ersetzt.
Angaben zur Auflage
Die Akten und Pläne des Wasserbauprojektes werden ab dem Freitag, 4. September 2026 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig liegen der Plan des Gewässerraums für den Wetzwilerbach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt sowie die Projektunterlagen zum vorgesehenen Landerwerb und zur vorübergehenden Landbeanspruchung öffentlich auf.
Einsprachen gegen dieses Projekt, den Gewässerraum, den Landerwerb, die vorüber-gehende Landbeanspruchung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen nach § 39 WsG und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen innert einer Frist von 30 Tagen, die am 3. Oktober 2026 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Abteilung Tiefbau und Infrastruktur der Gemeinde Herrliberg zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§ 31 Abs. 2 WsG). Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist in der Abteilung Tiefbau und Infrastruktur der Gemeinde Herrliberg zu den üblichen Öffnungszeiten und zur Einsichtnahme auf.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.10.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Herrliberg - Tiefbau und Infrastruktur
Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg
Tel. 044 915 91 91
tiefbau@herrliberg.ch