Allgemeines Feuerverbot im Freien - Feuerwerksverbot auch am 1. August
Aufgrund der anhaltend hohen Brandgefahr gilt bis auf Weiteres ein allgemeines Feuerverbot im Freien.
Wichtig: Das Verbot gilt auch für die Bundesfeier am 1. August. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Höhenfeuern ist auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf Weiteres untersagt. Die geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
Das Feuerverbot umfasst insbesondere:
- Das Entfachen von offenen Feuern im Freien
- Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder ähnlichen Flugobjekten
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- Das Entfachen von Höhenfeuern
Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin im Freien sowie auf privaten Balkonen, Gartensitzplätzen oder Dachterrassen verwendet werden. Voraussetzung ist ein sorgfältiger Umgang, insbesondere das Aufstellen auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund. Abweichende Regelungen der jeweiligen Hausverwaltung oder anderer Entscheidungsträger bleiben vorbehalten.
Die Gemeinde Herrliberg dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Mit der Einhaltung des Feuerverbots leisten Sie einen wichtigen Betrag zum Schutz von Menschen, Natur und Infrastruktur - gerade rund um die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag.