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Allgemeines Feuerverbot im Freien

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen haben mehrere Gemeinden im Bezirk Meilen die aktuelle Waldbrandgefahr neu beurteilt. Da seit längerer Zeit kaum Niederschläge gefallen sind und die Wetterprognosen weiterhin heisses und überwiegend trockenes Wetter vorhersagen, wird das seit dem 26. Juni 2026 im Kanton Zürich geltende Feuerverbot in Wald und Waldesnähe verschärft.

Sowohl in Wäldern als auch auf Wiesen, Böschungen und landwirtschaftlichen Flächen herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen und sich rasch ausbreiten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Herrliberg die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft und erlässt per 14. Juli 2026 ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet (Präsidialverfügung).

Das Verbot gilt bis auf Weiteres und umfasst insbesondere:

  • Das Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder ähnlichen Flugobjekten
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • Das Entfachen von Höhenfeuern

Das Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt (z.B. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträger, bis auf Weiteres erlaubt.

Nur so kann das Risiko von Wald-, Flur- und Böschungsbränden wirksam reduziert werden.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt in Kraft, bis sich die Situation aufgrund ausreichender Niederschläge nachhaltig entspannt hat.

Die Gemeinde Herrliberg dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.