Tempo-30-Zone Gebiet «Schulhausstrasse», Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG, wird das folgende Projekt gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Tempo-30-Zone im Gebiet Schulhausstrasse
Das Projekt ist markiert.
Angaben zur Auflage
Die Pläne liegen vom 19. Juni 2026 bis 19. Juli 2026 auf und können beim Bauamt, Tiefbau und Infrastruktur, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg, während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.07.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Herrliberg
Abteilung Tiefbau und Infrastruktur
Forchstrasse 9
8704 Herrliberg