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Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter

In unserer Gemeinde sind in letzter Zeit vermehrt Reklamationen im Zusammenhang mit der Hundehaltung eingegangen. Wir nehmen dies zum Anlass, alle Hundehalterinnen und Hundehalter an die wichtigsten Regeln für ein rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Miteinander von Mensch, Tier und Natur zu erinnern:

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Gemäss den geltenden Vorschriften im Kanton Zürich sind Hunde im Wald sowie am Waldrand während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) sowie generell dort, wo es ausgeschildert ist, an der Leine zu führen. Diese Massnahme dient dem Schutz von Wildtieren, insbesondere von Jungtieren, die durch freilaufende Hunde gestört oder gefährdet werden können.

Aufnahme von Hundekot
Die Hinterlassenschaften von Hunden sind ausnahmslos aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. Diese Pflicht ist einzuhalten; Zuwiderhandlungen können entsprechend gebüsst werden. Hundekot stellt nicht nur ein Ärgernis für andere Erholungssuchende dar, sondern kann auch gesundheitliche Risiken für Mensch und Tier sowie Schäden für die Landwirtschaft verursachen.

Respekt gegenüber Landwirtschaftsflächen
Wiesen und Ackerflächen sind wichtige Produktionsflächen für unsere lokalen Landwirte. Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht auf diesen Flächen frei herumlaufen. Bereits durch das Herumlaufen können Kulturen wie Weizen oder andere Feldfrüchte beschädigt oder zerstört werden. Verunreinigungen durch Hundekot können zudem das Futter für Nutztiere beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu Erkrankungen führen.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Mitmenschen.