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Rückschnitt Grünhecken, Bäume und Sträucher - Aufruf

Rückschnitt von Grünhecken, Bäumen und Sträuchern

Mit dem Eliminieren von Sichtbehinderungen können Verkehrsunfälle vermieden werden.

Gemäss dem Kantonalen Strassenverkehrsgesetz hat das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Hecken und Sträuchern über der Strasse einen Lichtraum von 4,50 m Höhe zu wahren; bei Gehwegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,50 m verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer/Innen dauernd beizubehalten. Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten. In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.

Lichtraumprofil

Sichtweiten (Sicht bedeutet Sicherheit)