Navigieren in Herrliberg

Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Erlenbach mit Betroffenheit der Gemeinde Herrliberg. ÖFFENTLICHE AUFLAGE.

Betrifft: 8704 Herrliberg, 8703 Erlenbach, Tobelbach, öffentliches Gewässer Nr. 2314

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasser­bau­poli­zei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Erlenbach die Gewässer­raum­pläne für die kommunalen Gewässer im Siedlungs­gebiet erarbeitet. Der Gewässerraum wird immer auf beiden Seiten des Gewässers festgelegt. Aus diesem Grund ist am Tobel­bach (öffentliches Gewässer Nr. 2314) einseitig auch das Gemeinde­gebiet von Herrliberg von der Festlegung betroffen. Der Gemeinderat Herrliberg hat mit Beschluss Nr. 204 vom 2. Dezember 2025 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungs­gebiet zuhanden der öffent­li­­chen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV ver­abschiedet.

Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Herrliberg die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 23. Januar 2026 bis zum 24. März 2026 während 60 Tagen bei der Gemeinde Herrliberg (Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendun­gen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 24. März 2026 mit schriftlicher Be­grün­dung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 24. März 2026
Kontaktstelle: Gemeinde Herrliberg, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg