Vorübergehende Verkehrsanordnung – Anpassung Verkehrsregime Alte Dorfstrasse
Die Werkkommission Herrliberg hat an der Sitzung vom 4. März 2025 nachfolgende vorübergehende Verkehrsanordnung beschlossen:
Aufgrund der Bauarbeiten an der Alte Dorfstrasse 45/47 und um zu ermöglichen, dass der Mehrverkehr durch die Baustellen den Verkehrsfluss für die Anwohner sowie den Fuss- und Veloverkehr für die Allgemeinheit möglichst wenig behindert/gefährdet und die Arbeiten auf der Baustelle speditiv ausgeführt werden können, wird die Alte Dorfstrasse vorübergehend als Einbahnstrasse mit beidseitigem Halteverbot signalisiert. Die Fahrtrichtung führt von Nordosten nach Südwesten.
Die Dauer der Verkehrsanordnung ist ca. von Mitte April 2025 bis Ende Juni 2027 vorgesehen. Verschiebungen der Termine bleiben vorbehalten.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art. 90 Ziff. 1, bestraft.
Der Plan zur Verkehrsanordnung liegt beim Schalter des Bauamtes Herrliberg zur Einsicht auf.
Gegen die vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Werkkommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Abteilung Tiefbau und Infrastruktur Herrliberg