Bei einer Einbürgerung sind verschiedene Stellen involviert. Auf kommunaler Ebene entscheidet der Gemeinderat über die Bürgerrechtserteilung, auf kantonaler Ebene das Gemeindeamt des Kantons Zürich und auf Bundesebene das Staatssekretariat für Migration.
Es gibt folgende Arten von Einbürgerung:
Auf dieser Website des Gemeindeamtes Zürich können Sie prüfen, ob Sie sich einbürgern lassen können und welches Verfahren für Sie in Frage kommt: Einbürgerungschecker
Ordentliche Einbürgerung
Für eine ordentliche Einbürgerung gelten die folgenden Voraussetzungen:
Die Bewerbenden können sich für einen Sprach- und/oder Grundkenntnistest selber anmelden und tragen auch die Kosten.
Unterlagen:
Ablauf
Voraussetzungen
Checkliste
Institutionen für KDE und GKT
Kosten:
CHF 1’000.00 für Einzelpersonen
CHF 1’500.00 für Ehepaare
gratis für Gesuchstellende bis zum 20. Geburtstag
CHF 500.00 für Gesuchstellende bis zum 25. Geburtstag
Werden minderjährige Kinder in die Einbürgerung der Eltern oder eines Elternteils einbezogen, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Bei einem ablehnenden Entscheid wird auf Gebühren verzichtet. Zieht die Bewerberin oder der Bewerber das Gesuch zurück, kann die Gemeinde eine Gebühr nach Aufwand erheben. Diese beträgt maximal 50 % der vollen Gebühr.
Das Einbürgerungsverfahren dauert ca. 1,5 bis 2 Jahre.
Erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz
Eine erleichterte Einbürgerung setzt insbesondere voraus, dass der ausländische Ehepartner:
Weitere Informationen zur Erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich oder des Staatssekretariats für Migration. Die Gesuchsformulare können bei der Gemeinde Herrliberg bezogen oder direkt über das Staatssekretariat für Migration per E-Mail bestellt werden. Das Gesuch muss dem Staatssekretariat für Migration SEM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, eingereicht werden.
Kosten:
Bei der erleichterten Einbürgerung fallen keine Gebühren der Gemeinde an. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhebt eine Gebühr von CHF 900.00. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.00.
Das Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr 2 Jahre.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Voraussetzungen:
Bürgerrechtsregelung: Wir empfehlen, sich vor der Gesuchstellung bei den zuständigen Behörden Ihres bisherigen Heimatkantons über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder eines Verzichts zu erkundigen (evtl. mit Kosten verbunden). Auf einigen Ausweisen, insbesondere Pass und ID, kann nur ein Bürgerrecht angegeben werden. Diese Ausweise sind bei Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht auf eigene Kosten zu erneuen.
Unterlagen:
Zusammen mit dem Gesuchsformular bitte an den Gemeinderat Herrliberg, Forchstrasse 9, 874 Herrliberg einreichen.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird in der Regel innerhalb zweier Monate über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entschieden.
Kosten:
CHF 150.00 für Einzelpersonen
CHF 200.00 für Ehepaare
Nach 10 Jahren Wohnsitz in Herrliberg ist die Einbürgerung gebührenfrei.
Allgemeinde Auskünfte über die Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen die Gemeinderatskanzlei unter 044 915 91 41.