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Einbürgerung

Bei einer Einbürgerung sind verschiedene Stellen involviert. Auf kommunaler Ebene entscheidet der Gemeinderat über die Bürgerrechtserteilung, auf kantonaler Ebene das Gemeindeamt des Kantons Zürich und auf Bundesebene das Staatssekretariat für Migration.

Es gibt folgende Arten von Einbürgerung:

  • Ordentliche Einbürgerung
  • Erleichterte Einbürgerung
  • Einbürgerung Schweizer Staatsangehörige

Auf dieser Website des Gemeindeamtes Zürich können Sie prüfen, ob Sie sich einbürgern lassen können und welches Verfahren für Sie in Frage kommt: Einbürgerungschecker

Ordentliche Einbürgerung

Für eine ordentliche Einbürgerung gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Herrliberg
  • Bei Gesuchstellern zwischen 16 und 25 Jahren genügen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich. Dazu müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie während mindestens 5 Jahren in der Schweiz die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
  • Jugendbonus: Jahre, die zwischen dem 8. und 18. Altersjahr in der Schweiz verbracht wurden, werden doppelt gezählt.
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Straf- und Betreibungsregister dürfen keine Einträge von Bedeutung enthalten definitive Steuerrechnungen müssen bezahlt sein.
  • Finanzielle Selbständigkeit (keine Sozialhilfe)
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Deutschkenntnisse (Muttersprache, Zertifikat, Schulbesuch oder Prüfung)
  • Grundkenntnisse über die Schweiz und den Kanton Zürich (Prüfung). Prüfungsvorbereitung mit dem Lehrmittel des Gemeindeamts des Kantons Zürich, auch bei der Gemeindeverwaltung in gedruckter Form erhältlich.

Die Bewerbenden können sich für einen Sprach- und/oder Grundkenntnistest selber anmelden und tragen auch die Kosten.

Unterlagen:

Ablauf
Voraussetzungen
Checkliste
Institutionen für KDE und GKT

Kosten:

CHF 1’000.00    für Einzelpersonen
CHF 1’500.00    für Ehepaare
gratis               für Gesuchstellende bis zum 20. Geburtstag
CHF   500.00     für Gesuchstellende bis zum 25. Geburtstag

Werden minderjährige Kinder in die Einbürgerung der Eltern oder eines Elternteils einbezogen, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Bei einem ablehnenden Entscheid wird auf Gebühren verzichtet. Zieht die Bewerberin oder der Bewerber das Gesuch zurück, kann die Gemeinde eine Gebühr nach Aufwand erheben. Diese beträgt maximal 50 % der vollen Gebühr.

Das Einbürgerungsverfahren dauert ca. 1,5 bis 2 Jahre.

Erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz

Eine erleichterte Einbürgerung setzt insbesondere voraus, dass der ausländische Ehepartner:

  • insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet

Weitere Informationen zur Erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich oder des Staatssekretariats für Migration. Die Gesuchsformulare können bei der Gemeinde Herrliberg bezogen oder direkt über das Staatssekretariat für Migration per E-Mail bestellt werden. Das Gesuch muss dem Staatssekretariat für Migration SEM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, eingereicht werden.

Kosten:

Bei der erleichterten Einbürgerung fallen keine Gebühren der Gemeinde an. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhebt eine Gebühr von CHF 900.00. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.00.

Das Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr 2 Jahre.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Voraussetzungen:

  • seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Gemeinde
  • die Zahlungspflichten erfüllen
  • keinen Eintrag im Strafregister

Bürgerrechtsregelung: Wir empfehlen, sich vor der Gesuchstellung bei den zuständigen Behörden Ihres bisherigen Heimatkantons über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder eines Verzichts zu erkundigen (evtl. mit Kosten verbunden). Auf einigen Ausweisen, insbesondere Pass und ID, kann nur ein Bürgerrecht angegeben werden. Diese Ausweise sind bei Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht auf eigene Kosten zu erneuen.

Unterlagen:

Gesuchsformular

  • Nachweis des Personenstandes (nicht älter als 6 Monate)
  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

Zusammen mit dem Gesuchsformular bitte an den Gemeinderat Herrliberg, Forchstrasse 9, 874 Herrliberg einreichen.

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird in der Regel innerhalb zweier Monate über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entschieden.

Kosten:

CHF 150.00        für Einzelpersonen
CHF 200.00        für Ehepaare

Nach 10 Jahren Wohnsitz in Herrliberg ist die Einbürgerung gebührenfrei.

Allgemeinde Auskünfte über die Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen die Gemeinderatskanzlei unter 044 915 91 41.

Zuständige Abteilung