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Lebensmittelkontrolle

Aufgabe der Lebensmittelkontrolle ist es, Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Sie will den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen und die Konsumenten vor Täuschungen schützen.

Die Lebensmittelkontrolle überprüft regelmässig alle Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Vorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch eingehalten werden.

Die Oberaufsicht über die Lebensmittelkontrolle liegt beim Kantonalen Labor. Hier finden Sie weiterführende Informationen und Merkblätter zu einzelnen Themen.

Gebühren

Die Lebensmittelkontrolle ist eine staatliche Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit. Sie wird grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und ist gebührenfrei, soweit keine Beanstandungen erfolgen. Für Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben, sowie für besondere Dienstleistungen werden Gebühren verlangt.

Die Kontrollen erfolgen durch das Kantonale Labor Zürich.

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