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Aufhebung Flurweg Nr. 74 (Kat.-Nr. 4301)

Der Flurweg Nr. 74 liegt innerhalb der Bauzone zwischen der Forchstrasse 205.1 und der Schlattstrasse 22. Er dient nicht mehr forst- oder landwirtschaftlichen Nutzungen und wurde vom Gemeinderat mit Beschluss vom 16. April 2019, gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz, formell aus dem Flurwegverzeichnis gestrichen. Neu dient das Trottoir entlang der Strasse Im Schlatt als Fussweg. Die Eigentümer des Flurwegs sind mit der Aufhebung einverstanden.

Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, Dorfstrasse 36, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Herrliberg
3. Mai 2019

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