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Festsetzung Lärmsanierungsprojekt § 15 StrG

Mit GRB-Nr. 29 vom 27. Februar 2018 wurde das Lärmsanierungsprojekt an den Gemeindestrassen zur öffentlichen Auflage vom 29. Juni – 30. Juli freigegeben (§§ 16 u 17 StrG).

Ein Grundeigentümer machte von der Einsprachemöglichkeit Gebrauch. Die Einsprache wurde berücksichtigt und das Lärmsanierungsprojekt vom Gemeinderat am 23. Oktober 2018 festgesetzt. Damit erteilt der Gemeinderat der Gemeinde als Strasseneigentümerin Erleichterungen von der Sanierungspflicht – im Gegenzug beteiligt sich der Gemeinderat freiwillig an den Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Gegen das Lärmsanierungsprojekt kann, wer vom 29. Juni – 30. Juli 2018 eine Einsprache eingereicht hat, innert 30 Tagen beim Bezirksrat, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich rekurriert werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die Beweismittel sind beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Herrliberg

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