Navigieren in Herrliberg

Icon Suche Icon Chevron Down Icon Facebook Icon Instagram Icon Facebook

Aufhebung Flurweg Nr. 23 (Kat.-Nr. 6061)

Der Flurweg Nr. 23 liegt innerhalb der Bauzone zwischen den Grundstücken Langackerstrasse 112/114 und 124. Er dient nicht mehr forst- oder landwirtschaftlichen Nutzungen und wurde vom Gemeinderat mit Beschluss vom 23. Oktober 2018, gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz, formell aus dem Flurwegverzeichnis gestrichen. Dies hat keinen Einfluss auf den Fortbestand des Weges. Die Eigentümer des Flurwegs sind mit der Aufhebung einverstanden. Fortan richtet sich das Verhältnis unter den Anstössern und das Eigentum am Weggebiet ausschliesslich nach Bundesprivatrecht.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, Dorfstrasse 36, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Herrliberg, 16. November 2018

zurück