Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat dort einen Aufenthaltsausweis zu hinterlegen. Der Aufenthaltsausweis wird durch die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden. Sie können den Ausweis unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter der Einwohnerdienste beziehen oder über den Onlineschalter bestellen. Die Aufenthaltsadresse wird ebenfalls benötigt.
Kosten: CHF 30.00
Kommen Sie mit dem abgelaufenen Heimatausweis persönlich bei den Einwohnerdiensten vorbei.
Kosten: CHF 30.00