Navigieren in Herrliberg

Icon Suche Icon Chevron Down Icon Facebook Icon Instagram Icon Facebook

Anmeldung in Herrliberg

Sie sind von einer anderen Gemeinde nach Herrliberg gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen anmelden. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen oder bequem von zu Hause aus online unter eUmzug. Ergeben sich besondere melderechtliche Verhältnisse kann eine persönliche Vorsprache am Schalter verlangt werden.

Schweizer Staatsangehörige

Niederlassung

Notwendige Unterlagen:

  • Familienbüchlein / Familienschein
  • Krankenversicherungsnachweis der Grundversicherung
  • Anmeldegebühr 40 Franken pro volljährige Person
  • Wohnungsausweis oder Kopie Mietvertrag (falls nicht vorhanden, schriftliche Bestätigung des Hauptmieters)

Wochenaufenthalt
 

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug aus dem Ausland (persönliche Vorsprache zwingend)

Notwendige Unterlagen:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein bzw. Geburts- und Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Wohnungsausweis oder Kopie Mietvertrag (falls nicht vorhanden, schriftliche Bestätigung des Hauptmieters)
  • Krankenversicherungsnachweis der Grundversicherung
  • Anmeldegebühr 40 Franken pro volljährige Person
  • Migrationsamtgebühren

Zuzug innerhalb der Schweiz

Notwendige Unterlagen:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein bzw. Geburts- und Heiratsurkunde
  • Wohnungsausweis oder Kopie Mietvertrag (falls nicht vorhanden, schriftliche Bestätigung des Hauptmieters)
  • Krankenversicherungsnachweis der Grundversicherung
  • Anmeldegebühr 40 Franken pro volljährige Person
  • Migrationsamtgebühren

Wochenaufenthalter / Nebenniederlassung

Notwendige Unterlagen:

  • Aufenthaltsausweis / Heimatausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Wohnungsausweis oder Kopie Mietvertrag (falls nicht vorhanden, schriftliche Bestätigung des Hauptmieters)
  • Fragebogen [349 KB]
  • Anmeldegebühr 100 Franken pro volljährige Person

Zuständige Abteilung