Wer seinen Lebensunterhalt und denjenigen seiner Familienangehörigen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Darin enthalten sind Lebensunterhalt, Mietkosten und medizinische Grundversorgung. Die Bemessung der Unterstützung erfolgt nach den SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sowie den internen Richtlinien der Gemeinde Herrliberg.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Sozialsekretariat. Am Schalter erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.
Die Soziale Beratungsstelle berät die Einwohner und Einwohnerinnen in persönlichen Notlagen. Sie unterstützt und vernetzt bei Bedarf mit geeigneten Fachstellen und vermittelt Dienstleistungen anderer Institutionen.