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Umtausch des ausländischen Führerausweis

Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Bitte bringen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch, den ausländischen Führerausweis, evtl. Ausländerausweis sowie 20 Franken persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

Wir empfehlen Ihnen das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzellfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Informationen und das Gesuch finden Sie auf der Website  des kantonalen Strassenverkehrsamts.