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ID oder Pass beantragen

Identitätskarte

Für den Antrag einer Identitätskarte muss jede Person persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.

Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ihre alte Identitätskarte oder wenn bisher keine Identitätskarte ausgestellt worden ist ein anderer amtlicher Ausweis (Pass, Führerausweis, Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein)
  • Aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr), beachten Sie dazu bitte die Fotomustertafel [1.5 MB]
  • Verlustanzeige der verlorenen bzw. gestohlenen Identitätskarte (Anzeige muss bei einer Polizeistelle in der Schweiz erstattet werden)
  • Gebühren

Bitte beantragen Sie Ihren Ausweis rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.

Pass-Antrag

Für den Antrag eines Passes muss jede Person persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Vorgängig ist zwingend telefonisch (043 259 73 73) oder über www.schweizerpass.ch ein Termin beim kantonalen Passbüro zu vereinbaren. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige). Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:

  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
  • Begründung für Austauschpass

Das zur Ausstellung eines Passes benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber auf eigenen Wunsch ein digitales Foto auf USB-Stick mitgebracht werden, das den Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei entspricht (Fotomustertafel [1.5 MB]).

Kombi-Angebot

Pass und Identitätskarte können gemeinsam beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Vorgängig ist zwingend telefonisch (043 259 73 73) oder über www.schweizerpass.ch ein Termin zu vereinbaren. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Es sind die gleichen Dokumente, wie bei der Antragstellung eines Passes vorzuweisen.

Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.

Provisorischer Pass

Ein provisorischer Pass kann in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht ausreicht. Die maximale Gültigkeitsdauer eines provisorischen Passes beträgt 12 Monate. Der provisorische Pass muss persönlich beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.

In folgenden Ausnahmefällen könne provisorische Pässe auch direkt bei den ausstellenden Behörden an Flughäfen (Notpassstellen) ausgestellt werden:

  • Die Schalter des kantonalen Passbüros sind geschlossen (ausserhalb der Öffnungszeiten)
  • Abflug innert Stunden

Der provisorische Pass ist nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Passbüro/Notpassstelle) abzugeben.

Gültigkeit und Gebühren (inklusive Porto)

 

Gültigkeit

CHF

Pass Kinder 0 – 18 Jahre

5 Jahre

65.00

Pass Erwachsene

10 Jahre

145.00

Kombi Kinder 0 – 18 Jahre

5 Jahre

78.00

Kombi Erwachsene

10 Jahre

158.00

Provisorischer Pass

1 Jahr

100.00

Gültigkeit der alten Pässe

Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.

Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten, z. B. in oder durch die USA (Transit), gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw.das Ausstelldatum der Pässe!

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