Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Bitte beantragen Sie Ihren Ausweis rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.
Für den Antrag eines Passes muss jede Person persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Vorgängig ist zwingend telefonisch (043 259 73 73) oder über www.schweizerpass.ch ein Termin beim kantonalen Passbüro zu vereinbaren. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.
Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige). Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
Das zur Ausstellung eines Passes benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber auf eigenen Wunsch ein digitales Foto auf USB-Stick mitgebracht werden, das den Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei entspricht (Fotomustertafel [1.5 MB]).
Pass und Identitätskarte können gemeinsam beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Vorgängig ist zwingend telefonisch (043 259 73 73) oder über www.schweizerpass.ch ein Termin zu vereinbaren. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Es sind die gleichen Dokumente, wie bei der Antragstellung eines Passes vorzuweisen.
Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.
Ein provisorischer Pass kann in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht ausreicht. Die maximale Gültigkeitsdauer eines provisorischen Passes beträgt 12 Monate. Der provisorische Pass muss persönlich beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:
In folgenden Ausnahmefällen könne provisorische Pässe auch direkt bei den ausstellenden Behörden an Flughäfen (Notpassstellen) ausgestellt werden:
Der provisorische Pass ist nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Passbüro/Notpassstelle) abzugeben.
|
Gültigkeit |
CHF |
---|---|---|
Pass Kinder 0 – 18 Jahre |
5 Jahre |
65.00 |
Pass Erwachsene |
10 Jahre |
145.00 |
Kombi Kinder 0 – 18 Jahre |
5 Jahre |
78.00 |
Kombi Erwachsene |
10 Jahre |
158.00 |
Provisorischer Pass |
1 Jahr |
100.00 |
Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.
Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten, z. B. in oder durch die USA (Transit), gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw.das Ausstelldatum der Pässe!