Liegenschaftenverwaltungen, Vermieter von Wohnungen oder Zimmern und Logisgeber sind verpflichtet, den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen jeden Ein- und Auszug zu melden (§ 8 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister).
Portal für Vermieterinnen und Vermieter zur Meldung von Aus- und Einzügen