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Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).

Einfache Auskunft

Im Einzelfall werden auf Gesuch hin gemäss § 18 Abs. 1 MERG bekannt gegeben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse (falls Wohnsitz in Herrliberg)
  • Datum von Zu- und Wegzug

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 15.-- in Rechnung gestellt.

Erweiterte Adressauskunft mit berechtigtem Interesse

Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1+2 MERG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort (ohne Strasse)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.-- in Rechnung gestellt.

Auch Auskünfte ohne genauen Aufenthaltsort (Ausland oder unbekannt) oder wenn die Person nicht bekannt ist, werden 15 Franken in Rechnung gestellt.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.

Zuständige Abteilung