Die Ausführung bewilligter Bauten muss gemäss Gesetzgeber durch die Baubehörde in Zwischenschritten kontrolliert und am Schluss abgenommen werden.
Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie z.B. Rohbauvollendung und Bezugsbereitschaft sind deshalb durch den Bauherr oder den Bauverantwortlichen der Abteilung Hochbau, 044 915 91 84, Aurèle Wettstein, Bau- und Feuerpolizist, aurele.wettstein@herrliberg.ch, rechtzeitig mitzuteilen (§ 326-28 PBG).