Waffenerwerb
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Schusswaffen - Sicherheitstipps für den korrekten Umgang" der Kantonspolizei bevor Sie einen Waffenerwerbsschein beziehen.
Erwerb
Unter Erwerb einer Waffe wird der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile können im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden.
Bewilligungspflichtige Waffen
Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei. Antworten zur Ihren Fragen erhalten Sie auch auf der Website der Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe.
Gesuch
Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden:
- Gesuchsformular [69 KB]
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID beidseitig, Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis)
- AusländerInnen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): amtliche Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie zum Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Bestandteiles berechtigt sind (Art. 12 WG).
Gültigkeit
- Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig.
- Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden.
Gebühren
- CHF 50.--: Feuerwaffen, andere Waffen
- CHF 20.--: wesentliche Waffenbestandteile, Selbstverteidigungssprays, Gasschusswaffen und Schreckschusswaffen
mit Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände
- CHF 20.--: Verlängerung des Waffenerwerbsscheins
Zuständige Abteilung