Navigieren in Herrliberg

Icon Suche Icon Chevron Down Icon Facebook Icon Instagram Icon Facebook

Hundekontrolle

Allgemeines

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem neuen Gesetz über das Halten von Hunden und der Verordnung. Die jährliche Entrichtung der Hundeabgabe ist für alle Hunde ab 6 Monaten obligatorisch und muss jeweils bis Ende März erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben.

Kennzeichnung

Alle Hunde müssen vor der Abgabe, oder spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Bereits registrierte Hundehalter und Hundehalterinnen, können Sie sich bei AMICUS  mit Ihrem Login und

  • E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
  • Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes melden
  • eine Feriendadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
  • die PetCard nachbestellen.

Wenn Sie Ihre Personendaten neu erfassen möchten oder die Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Sicherheitsabteilung. Um Hundedaten zu ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden von den Tierärztinnen und Tierärzten direkt der AMICUS gemeldet.

Meldepflicht

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind der Abteilung Sicherheit und zusätzlich direkt der AMICUS zu melden.

Hundesteuer

Die Hundeverabgabung wird jeweils anfangs des laufenden Jahres mittels Rechnung erhoben. Zahlbar bis 31. März des jeweiligen Jahres.
Für verspätete Zahlungen wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Hundesteuer pro Jahr (inkl. Kantonsgebühr von Fr. 30.--) CHF 190.--
einmalige Registrierungsgebühr CHF 20.--

Folgende Hunde sind von der Abgabe befreit:

  • Diensthunde
  • Militärhunde
  • Schutz-, Sanitäts- und Lawinenhunde
  • Blindenhunde

Die Befreiung kann nur mit einem entsprechenden Nachweis erfolgen.

Hundeausbildung

Seit dem 1. Januar 2010 ist eine neue kantonale Hundegesetzgebung in Kraft. Die Ausbildungsanforderungen variieren je nach Alter, Typ und Übernahmedatum eines Hundes. Wir empfehlen Ihnen die Website Hunde-Codex

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Herrliberg eine generelle Kotaufnahmepflicht besteht.

Links

Zugehöriger Online-Schalter-Artikel

Zuständige Abteilung