Die Hundekontrolle richtet sich nach dem neuen Gesetz über das Halten von Hunden und der Verordnung. Die jährliche Entrichtung der Hundeabgabe ist für alle Hunde ab 6 Monaten obligatorisch und muss jeweils bis Ende März erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben.
Alle Hunde müssen vor der Abgabe, oder spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.
Bereits registrierte Hundehalter und Hundehalterinnen, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login und
Wenn Sie Ihre Personendaten neu erfassen möchten oder die Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Sicherheitsabteilung. Um Hundedaten zu ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden von den Tierärztinnen und Tierärzten direkt der AMICUS gemeldet.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind der Abteilung Sicherheit und zusätzlich direkt der AMICUS zu melden.
Die Hundeverabgabung wird jeweils anfangs des laufenden Jahres mittels Rechnung erhoben. Zahlbar bis 31. März des jeweiligen Jahres.
Für verspätete Zahlungen wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Hundesteuer pro Jahr (inkl. Kantonsgebühr von Fr. 30.--) | CHF | 190.-- |
einmalige Registrierungsgebühr | CHF | 20.-- |
Die Befreiung kann nur mit einem entsprechenden Nachweis erfolgen.
Seit dem 1. Januar 2010 ist eine neue kantonale Hundegesetzgebung in Kraft. Die Ausbildungsanforderungen variieren je nach Alter, Typ und Übernahmedatum eines Hundes. Wir empfehlen Ihnen die Website Hunde-Codex.
Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Herrliberg eine generelle Kotaufnahmepflicht besteht.