Navigieren in Herrliberg

Icon Suche Icon Chevron Down Icon Facebook Icon Instagram Icon Facebook

Todesfall – was nun?

Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung. Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen sich um die Bestattung kümmern. Ihnen möchten wir in diesen schweren Stunden mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist.

Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend zeigen wir Ihnen in Stichworten auf, was vor allem im Verkehr mitden Amtsstellen der Reihe nach erledigt werden muss.
 

  1. Ärztliche Todesbescheinigung
    Der beigezogene Arzt stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus (die ärztliche Todesbescheinigung ist für das Bestattungsamt resp. Zivilstandsamt bestimmt)
     
  2. Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsamt Herrliberg (bitte melden Sie sich telefonisch unter der Tel.-Nr. 044 915 91 21 an)
    Dabei ist mitzubringen:
    • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls zu Hause verstorben
    • Schriftenempfangsschein und Familienbüchlein, falls vorhanden
    • Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis etc.)

    Ist der Tod nicht in Herrliberg erfolgt, z.B. in einem Spital, ist die ärztliche Todesbescheinigung nicht erforderlich.

    Zur Anzeige auf dem Bestattungsamt ist verpflichtet:
    • die Ehegattin / der Ehegatte
    • die Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter
    • die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person
    • die Person, die beim Tod zugegen war
    • die Verwaltungdes Heimes, der Klinik oder des Spitals
       
  3. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie:
    • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
    • Wird eine Abdankung in der Friedhofkapelle, in der Kirche oder eventuell einzig eine Beisetzung auf dem Friedhof gewünscht?
    • Soll die Beisetzung in einem Reihengrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab oder in einem bereits bestehenden Grab (nur Urne) stattfinden?
    • Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten eine entsprechende Erklärung beim Bestattungsamt zu deponieren.
    • Wer ist Erbenvertreter? (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung)
    • Erfolgt die Todesanzeige sofort oder allenfalls erst nachträglich?
    • Wann kann die Einsargung, bzw. Überführung stattfinden? (Falls zuHause verstorben.)
       
  4. Das Bestattungsamt trifft nach Absprache mit Ihnen folgende Anordnungen:
    • Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport.
    • Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest und gibt den zuständigen Pfarrer bekannt.
    • Es macht Mitteilung an den Pfarrer, den Friedhofgärtner, den Sigristen, den Organisten und die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung (Einwohneramt, AHV-Stelle, Steueramt, Vormundschaftsbehörde)
    • Es gibt die amtliche Todesanzeigein der Zürichsee-Zeitung auf (auf Wunsch erst nachträglich.)
    • Die wichtigsten Daten werden anlässlich der Besprechung auf dem Bestattungsamt schriftlich festgehalten und den Angehörigen mitgegeben.
    • Wird die verstorbene Person auf dem Friedhof Herrliberg aufgebahrt, können die Angehörigen beim Bestattungsamt Herrliberg einen Schlüssel für den Aufbahrungsraum beziehen.
       
  5. Was bleibt für Sie zu erledigen, nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt?
    • Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer.
    • Erledigung privater Aufgaben, wie z.B.:
      - Druckauftrag für Leidzirkulare, Adressierung der Couverts;
      - Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen;
      - eventuell Lokalität bestellen für Leidmahl;
      - Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen, usw;

       
  6. Fristen, Öffnungszeiten und Pikettdienste des Bestattungsamtes

    ein Todesfall ist innert zweier Tagen dem Bestattungsamt anzuzeigen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier. Es können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    An Wochenenden, Feiertagen und ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungunterhält die beauftragte Firma Günthardt, Küsnacht, für das Einsargen und die Leichentransporteeinen Pikettdienst unter der Tel.-Nr. 044 914 70 80

    Das Bestattungsamt hat für normale Wochenenden keinen Pikettdienst. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen sind die jeweiligen Pikettzeiten zu erfahren unter Tel.-Nr. 044 915 91 21.

Zuständige Abteilung