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Restaurant Rössli / Überführung ins Verwaltungsvermögen / Gebundene Ausgabe

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. Mai 2019 das Restaurant Rössli als einen Teil der Parzelle 4637 mit einem Wert von 2'525'900 Franken per 31.12.2019 ins Verwaltungsvermögen überführt (Bilanzbereinigung gemäss HRM2). In diesem Sinne wird von einer gebundenen Ausgabe gemäss § 103 des Gemeindegesetzes ausgegangen.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und innert 30 Tagen ab Zustellung beim Bezirksrat, 8706 Meilen, schriftlich rekurriert werden VRG 19 ff.).

Die dreifach einzureichende Rekursschrift hat einen begründeten Antrag zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und allfällige Beweismittel sind beizulegen.

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